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   OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13   

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https://dejure.org/2013,28136
OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13 (https://dejure.org/2013,28136)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.10.2013 - 2 MB 31/13 (https://dejure.org/2013,28136)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 (https://dejure.org/2013,28136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Beförderungsauswahlentscheidung anhand von weiteren leistungsbezogenen Auswahlkriterien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanspruch eines Beamten auf Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens bzgl. Ausschreibung einer Stelle für einen Regierungsdirektor

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 1
    Rechtsanspruch eines Beamten auf Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens bzgl. Ausschreibung einer Stelle für einen Regierungsdirektor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswahlgespräche mit den Bewerbern können bei Bewertungsgleichstand als Auswahlkriterium herangezogen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auswahlgespräche mit den Bewerbern können bei Bewertungsgleichstand als Auswahlkriterium herangezogen werden

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 18.12

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Ausübung zugunsten eines Dritten; rechtlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13
    Mit Beschluss vom 3. September 2012 - 11 B 18/12 - untersagte das Verwaltungsgericht dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung, die ausgeschriebene Stelle mit dem Beigeladenen oder anderweitig zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung der Antragstellerin bestandskräftig entschieden sei.

    Zur Begründung hat er geltend gemacht, das Verwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 3. September 2012 - 11 B 18/12 - zu Recht festgestellt, nach der Beurteilungslage seien die Antragstellerin und der Beigeladene als im Wesentlichen gleich geeignet anzusehen.

    Der Antragsgegner musste bei seiner (erneuten) Auswahlentscheidung aufgrund des Ursprungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 3. September 2012 - 11 B 18/12 - davon ausgehen, dass es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts - insbesondere im Hinblick auf das vom Verwaltungsgericht benannte "weite Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums" - rechtlich unbedenklich sei, die Beförderungskonkurrenz anhand des "weiteren Kriteriums" der "Durchführung eines Auswahlgespräches" aufzulösen.

    Mit Blick auf die beschränkte gerichtliche Kontrollbefugnis sowie den diesbezüglichen Beurteilungsspielraum des Antragsgegners erscheint es gleichfalls rechtsfehlerfrei, dass dieser aus den älteren dienstlichen Beurteilungen der Antragstellerin und des Beigeladenen keinen - jedenfalls keinen wesentlichen - Eignungsvorsprung der Antragstellerin hergeleitet hat (dementsprechend hat auch das Verwaltungsgericht in seinem Ursprungsbeschluss vom 3. September 2012 - 11 B 18/12 - ausgeführt, der Antragsgegner sei unter Berücksichtigung der der Antragstellerin und dem Beigeladenen erteilten Anlassbeurteilungen sowie der "früheren dienstlichen Beurteilungen" im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass die Antragstellerin und der Beigeladene als im Wesentlichen gleich beurteilt anzusehen seien; mit den genannten Beurteilungen sei eine erhebliche Zeitspanne abgebildet, ohne dass signifikante und einen Leistungsvorsprung begründende Umstände erkennbar wären).

    Das den hier maßgeblichen Auswahlgesprächen vom 7. Januar 2013 zugrundegelegte - in der Stellenausschreibung enthaltene - Anforderungsprofil ist im Ursprungsverfahren zum Aktenzeichen 11 B 18/12 weder von der Antragstellerin noch vom Verwaltungsgericht rechtlich in Frage gestellt worden.

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners ist der vom Verwaltungsgericht festgesetzte Streitwert in Höhe von 36.633,61 Euro um die Hälfte zu reduzieren und somit entsprechend dem im vorangegangenen Verfahren zum Aktenzeichen 11 B 18/12 (2 O 33/12) ergangenen Senatsbeschluss vom 17. Januar 2013 für das erstinstanzliche Verfahren auf aktuell nunmehr 18.316,81 Euro festzusetzen.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13
    Denn in diesem Falle würde jedenfalls das in der Stellenausschreibung enthaltene Anforderungsprofil nicht den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - genügen (wird ausgeführt).

    Erstmals in ihrer nunmehrigen Beschwerdeerwiderung macht sie - im Anschluss an die entsprechenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Beschluss - unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - (IÖD 2013, 154 ff.) geltend, das in der Stellenausschreibung enthaltene Anforderungsprofil entspreche nicht den Maßgaben einer ordnungsgemäßen Stellenausschreibung, weil es eine Vielzahl von zum Teil unklarer Kriterien enthalte.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13
    Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16/02 -, NVwZ 2003, 1397, 1398).In seinen diesbezüglichen - im Beschwerdeverfahren aus den genannten Gründen hier zulässigerweise nachgeschobenen - Erwägungen gelangt der Antragsgegner unter anderem sinngemäß zu dem Ergebnis, dass ein Vergleich der dem Beigeladenen und der Antragstellerin zum Stichtag 1. September 2009 erteilten Regelbeurteilungen und somit der von ihnen jeweils in der Zeit ab 1. Juli 2007 erbrachten Leistungen keine Prognose derart rechtfertigt, dass die Antragstellerin sich in dem ausgeschriebenen Beförderungsamt besser bewähren würde als der Beigeladene.
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13
    Unter Beachtung der eingeschränkten gerichtlichen Kontrollbefugnis ist es rechtlich unbedenklich, dass der Antragsgegner bei der vom Verwaltungsgericht mit Blick auf die im Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - zunächst für erforderlich gehaltenen Auswertung der Einzelaussagen in den zum Stichtag 1. September 2012 erstellten Regelbeurteilungen - genau: Auswertung der unter Ziffer 2.3.1 der jeweiligen Beurteilungen angeführten verbalen "Begründung der Leistungsbewertung" - zu der Einschätzung gelangt ist, hieraus ergebe sich kein (signifikanter) Leistungsvorsprung der Antragstellerin.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 6 E 1406/11

    Bestimmung des Streitwertes in einem auf die vorläufige Freihaltung der zu

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13
    Daher ist der sich in Anwendung von § 52 Abs. 5 Satz 2, Satz 1 Nr. 1 GKG a.F. ergebende Betrag - die Hälfte des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A15 - allerdings im Hinblick auf den im vorliegenden Rechtsschutzverfahren lediglich angestrebten Sicherungszweck um die Hälfte, das heißt auf ein Viertel des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A15 zu reduzieren (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 09.03.2012 - 6 E 1406/11 -, IÖD 2012, 98; Nds OVG, Beschl. v. 06.10.2011 - 5 OA 322/11 -, IÖD 2012, 59; OVG RP, Beschl. v. 28.11.2007 -2 E 11099/07 -, DVBl. 2008, 266).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10

    Zum Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13
    Daher ist der sich in Anwendung von § 52 Abs. 5 Satz 2, Satz 1 Nr. 1 GKG a.F. ergebende Betrag - die Hälfte des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A15 - allerdings im Hinblick auf den im vorliegenden Rechtsschutzverfahren lediglich angestrebten Sicherungszweck um die Hälfte, das heißt auf ein Viertel des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A15 zu reduzieren (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 09.03.2012 - 6 E 1406/11 -, IÖD 2012, 98; Nds OVG, Beschl. v. 06.10.2011 - 5 OA 322/11 -, IÖD 2012, 59; OVG RP, Beschl. v. 28.11.2007 -2 E 11099/07 -, DVBl. 2008, 266).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 E 11099/07

    Streitwertbemessung; Beamtenrecht; Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13
    Daher ist der sich in Anwendung von § 52 Abs. 5 Satz 2, Satz 1 Nr. 1 GKG a.F. ergebende Betrag - die Hälfte des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A15 - allerdings im Hinblick auf den im vorliegenden Rechtsschutzverfahren lediglich angestrebten Sicherungszweck um die Hälfte, das heißt auf ein Viertel des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A15 zu reduzieren (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 09.03.2012 - 6 E 1406/11 -, IÖD 2012, 98; Nds OVG, Beschl. v. 06.10.2011 - 5 OA 322/11 -, IÖD 2012, 59; OVG RP, Beschl. v. 28.11.2007 -2 E 11099/07 -, DVBl. 2008, 266).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2011 - 5 OA 322/11

    Bestimmung des Streitwerts im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13
    Daher ist der sich in Anwendung von § 52 Abs. 5 Satz 2, Satz 1 Nr. 1 GKG a.F. ergebende Betrag - die Hälfte des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A15 - allerdings im Hinblick auf den im vorliegenden Rechtsschutzverfahren lediglich angestrebten Sicherungszweck um die Hälfte, das heißt auf ein Viertel des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A15 zu reduzieren (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 09.03.2012 - 6 E 1406/11 -, IÖD 2012, 98; Nds OVG, Beschl. v. 06.10.2011 - 5 OA 322/11 -, IÖD 2012, 59; OVG RP, Beschl. v. 28.11.2007 -2 E 11099/07 -, DVBl. 2008, 266).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13
    Hierbei handelt es sich entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht lediglich um ein "leistungsfernes" Hilfskriterium, (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.08.2011 - 5 ME 212/11 - und v. 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13
    Hierbei handelt es sich entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht lediglich um ein "leistungsfernes" Hilfskriterium, (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.08.2011 - 5 ME 212/11 - und v. 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/98

    Spruchkörper; Finanzgericht; Finanzrichter

  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Sind danach mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, sind weitere leistungsbezogene Kriterien zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien leistungsferner bzw. leistungsfremder Natur zurückgegriffen werden darf (OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, juris, Rn. 31).

    Zunächst ist der Dienstherr dann gehalten, die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung unter Anlegung gleicher Maßstäbe zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 46; OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, juris, Rn. 35; VG Schleswig, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 12 B 44/17 -, juris, Rn. 33).

    Auf Hilfskriterien kommt es erst in einem weiteren Schritt an (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris, Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 6 B 127/18 -, BeckRS 2018, 11503 Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, juris, Rn. 32).

  • VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15

    Dienstliche Beurteilung der Postbeamten

    Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, Rn. 43, juris unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16/02 - juris).

    Dabei hatte das Gericht aber auch darauf hingewiesen, dass jene ohnehin lediglich eine mindere Bedeutung zukämen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. Oktober 2013 a.a.O.).

    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass im dort entschiedenen Fall eine konkret zu besetzende Stelle als Regierungsdirektorin/ Regierungsdirektor (als Verwaltungsreferentin oder Verwaltungsreferent) bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht zu besetzen war, und in der engeren Auswahl lediglich zwei landeseigene Bewerber gelangt waren (vgl. zum Sachverhalt Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07. Oktober 2013 a.a.O. Rn. 1, juris).

  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

    Auch das Bundesverwaltungsgericht setzt in seiner aktuellen Rechtsprechung den Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren "in Anlehnung an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren" fest, ohne eine Reduzierung im Hinblick auf das vorläufige Rechtsschutzverfahren vorzunehmen, kommt jedoch zu anderen Ergebnissen, weil es den Streitwert nicht nach Nr. 10.3 des Streitwertkatalogs reduziert (BVerwG, Beschl. vom 22.11.2012, a.a.O.; ebenso: OVG RP, Beschl. vom 23.12.2013 - 2 B 11209/13 -, [...]; NdsOVG, Beschl. vom 16.05.2013 - 5 ME 92/13 - [...]; a. A. OVG SH, Beschl. vom 07.10.2013 - 2 MB 31/13 -, [...]: Reduzierung im Eilverfahren um die Hälfte, jedoch keine Reduzierung nach Nr. 10.3 des Streitwertkatalogs).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2016 - 2 MB 3/16

    Freihaltung einer Beförderungsstelle wegen zuvor erteilter Zusicherung

    Der Wert des Streitgegenstandes beträgt gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1, Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 GKG ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes mit Ausnahme nicht ruhegehaltfähiger Zulagen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 07.10.2013 - 2 MB 31/13 - zur vergleichbaren Rechtslage nach GKG a.F.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2020 - 2 O 3/20

    Streitwertfestsetzung im Konkurrentenstreitverfahren; Anzahl der freizuhaltenden

    Eine Halbierung des Streitwertes folgt aus § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG und eine weitere Halbierung aus dem im Eilverfahren lediglich verfolgten vorläufigen Sicherungszweck (vgl. hierzu die ausführliche Begründung im Beschluss des Senats vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 -, Juris Rn. 76 sowie vom 2. August 2016 - 2 MB 16/16 - Juris Rn. 26).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2016 - 2 MB 10/16

    Fehlen des Anordnungsgrundes bei Aufgabe des Begehrens, die Ernennung eines

    Der Wert des Streitgegenstandes beträgt gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1, Abs. 6 Satz 4 i.V.m. Satz 1 GKG ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes mit Ausnahme nicht ruhegehaltfähiger Zulagen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v.07.10.2013 2 MB 31/13 zur vergleichbaren Rechtslage nach GKG a.F.).
  • VG Berlin, 01.04.2014 - 71 K 23.13

    Personalvertretungsrecht - Beteiligung eines Mitbewerbers um eine

    2004, 463 [= juris, Rn. 32] und wohl auch BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39/09 - BVerwGE 136, 388 [= juris, Rn. 39]) oder es sich hierbei um ein leistungsnahes Auswahlkriterium handelt, welches mit älteren dienstlichen Beurteilungen der aktuell im Wesentlichen gleich gut Beurteilten auf "einer Stufe" steht (so etwa, OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 2 MB 31/13 - juris, Rn. 35), wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allerdings nicht einheitlich beantwortet.
  • VG Schleswig, 20.08.2018 - 12 B 34/18

    Recht der Landesbeamten - Stellenbesetzung - Antrag gem. § 123 VwGO

    Ergibt sich danach eine im Wesentlichen gleiche Beurteilung der Bewerberinnen und Bewerber, sind weitere leistungsbezogene Kriterien zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien zurückgegriffen werden darf (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2013 - 2 MB 31/13 - zitiert nach juris Rn. 31).
  • VG Schleswig, 02.03.2020 - 12 B 83/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Auswahlentscheidung

    Ergibt sich danach eine im Wesentlichen gleiche Beurteilung der Bewerberinnen und Bewerber, sind weitere leistungsbezogene Kriterien zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien zurückgegriffen werden darf (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2013 - 2 MB 31/13 - zitiert nach juris Rn. 31).
  • VG Schleswig, 22.05.2018 - 12 B 45/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stundenreduzierung

    Zwar kann der Dienstherr als leistungsbezogenes Auswahlkriterium auch die Ergebnisse von strukturierten Auswahlgesprächen heranziehen (OVG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2013 - 2 MB 31/13 - ).
  • VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21

    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens im Wege des vorläufigen

  • VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10011/21
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